Quelle: https://www.tech.de/node/94175

Autor: Andreas Donath

Datum: 03.10.2017

Gerichtsentscheidung

iPhone-Hackfähigkeiten des FBI bleiben im Verborgenen

Das FBI wird nicht verpflichtet zu verraten, wie die Behörde es Anfang 2016 schaffte, das iPhone eines Terroristen zu hacken. Mehrere Nachrichtenagenturen wollten unter Berufung auf die Informationsfreiheit nähere Informationen erhalten - doch das Gericht erteilte dem Auskunftsersuchen eine Absage.

Nach einem Urteil der Bundesrichterin Tanya Chutkan muss das FBI nicht verraten, wie man das iPhone knacken kann. Es wird davon ausgegangen, dass das FBI mit der israelischen Forensik-Firma Cellebrite zusammen gearbeitet hat, um ein iPhone 5c von Syed Farook zu knacken.

Der Terrorist und seine Frau waren für das Massaker in San Bernadino verantwortlich. Nach einem Medienbericht zahlt das FBI für das Freischalwerkzeug zwischen 15.000 und über 1 Million US-Dollar. Auch diese Information gab das FBI nicht Preis und das Gericht bestätigte diese Praxis als gesetzeskonform.

Auf diese Weise könnte bekannt werden, wie breit das FBI die Technik einsetzt, argumentiert das Gericht. Apple selbst wollte dem FBI beim Entsperren des iPhone 5c nicht helfen. Auch ein entsprechendes Tool wollte Apple nicht entwickeln.

Die Klage wurde von Associated Press, Vice Media und Gannett eingereicht. Die Agenturen beklagen, dass die Information, die das FBI unter Verschluss halten will, sehr wohl für die Öffentlichkeit interessant sei, damit sich diese ein Bild über die Arbeit der Behörde machen könne. Dies sei im „Freedom of Information Act" garantiert und deshalb müsse das FBI offen über seine Arbeit berichten.

Das Gerichtsurteil dürfte dazu beitragen, dass der Fall von den Medien nicht weiter untersucht werden kann. Es sei denn, einer der Beteiligten sorgt dafür, dass die Presse über andere Kanäle an die gewünschten Informationen kommt.