Quelle: https://www.tech.de/news/facebook-posts-teilt-macht-sich-strafbar-erster-fall-bereits-vor-gericht-10087142.html

Autor: Christian Remse

Datum: 23.03.2015

Internet-Recht

Facebook: Wer Posts teilt, macht sich strafbar - erster Fall bereits vor Gericht

Wer kennt das nicht: Man liest etwas interessantes auf Facebook und möchte andere daran teilhaben lassen. Folglich klickt man auf die Teilen-Schaltfläche. Doch: Genau dieser Mausklick kann den Nutzer unter Umständen teuer zu stehen kommen. Die Inhaberin einer Fahrschule musste das am eigenen Leib spüren, nachdem sie einen Beitrag teilte, ohne den Fotografen des Bildes als Urheber zu nennen. Das Ergebnis: 1.800 Euro Strafe.

Wer die Teilen-Funktion auf Facebook verwendet, um Posts anderer Nutzer zu teilen, macht sich unter Umständen strafbar und muss gegebenenfalls mit einer hohen Geldbuße rechnen, meldet das Branchen-Magazin Meedia. Wenigstens erging es so der Inhaberin einer Fahrschule, die einen Bericht der Tageszeitung BILD geshared hatte und nun vom Fotografen der dazugehörigen Aufnahme auf 1.800 Euro verklagt wurde. Bei der Aufnahme handelt es sich um Marco Reus, der aus seinem Sportwagen stieg und dabei fotografiert wurde. Da der Fotograf beim geteilten Facebook-Post nicht als Urheber genannt wurde, zog er vor Gericht, das zu seinen Gunsten entschied.

Wie der Medienanwalt Solmecke erklärt, handelt es sich dabei um ein Problem, das der teilende Facebook-Nutzer kaum vermeiden kann. Das heißt: Der teilende Facebook-Nutzer kann weder verhindern, dass Facebook das Bild zeigt, noch hat er Platz, um den Namen des Urhebers anzufügen. Insofern dürfte diese Abmahnung beziehungsweise Strafe für die Inhaberin der Fahrschule besonders überraschend gekommen sein.

Um derartige Abmahnungen künftig zu vermeiden, so Solmecke, müssen die Betreiber der Webseiten dafür sorgen, dass die Bilder auch problemlos über die Sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen. Sollte dem nicht so sein, könnte dadurch eine Abmahnwelle losgetreten werden, die für die Anwälte eine lukrative Einnahmequelle darstellen. Insofern müssen sich die Betreiber der Webseiten von den Rechteinhabern vorab die Reche sichern, um zu gewährleisten, dass ihre Beiträge problemlos über Facebook und Co. geteilt werden können. Letzteres ist im vollen Interesse der Webseiten-Betreiber, da diese über die Teilen-Funktion die Reichweite ihrer Beiträge erhöhen.