Quelle: https://www.tech.de/news/landesverratsvorwurf-gegen-netzpolitik-schweigen-gold-10090376.html

Autor: Stephan Dirks

Datum: 01.10.2015

Recht

Landesverratsvorwurf gegen Netzpolitik: Schweigen ist Gold

Der Verlauf der Affäre um den angeblichen Verrat von Staatsgeheimnissen durch Netzpolitik.org wirkt wie ein Versuch, das Sommerloch möglichst absurd zu füllen. Wir leben zwar zum Glück nicht in einem Polizeistaat. Allerdings in einem, in dem Polizeigewerkschafter in Endlosschleife die Vorratsdatenspeicherung anbeten und Innenpolitiker vom „Supergrundrecht Sicherheit“ fabulieren. Die eigenen Rechte zu kennen und von ihnen Gebrauch zu machen, auch das lehrt die Affäre „Netzpolitik.org“, wird in Zukunft sicher nicht unwichtiger.

Die Affäre scheint allerdings im Wesentlichen hinter uns zu liegen, das Verfahren gegen Beckedahl ist eingestellt und in den letzten Wochen wurde von allen wohl alles zum Thema gesagt. Welchen weiteren Aspekt könnte nun der Verfasser dem Sommer-Skandal noch abgewinnen? Vielleicht den: entgegen der landläufigen Meinung des durchschnittlichen „Tatort“-Zuschauers treffen Ermittlungsverfahren nicht nur Schuldige. Im Gegenteil. In vielen Fällen enden sie damit, dass sich erweist, dass ein strafbares Verhalten gar nicht vorliegt oder dem Beschuldigten nicht zum Vorwurf gemacht werden kann. Und entgegen dem Gut-Böse-Schema der ARD-Kultkrimiserie sind Strafverfahren in der deutschen Realität offensichtlich nicht frei von Ränkespielen oder gar einer politischen Agenda. Und dass der Justizminister das „Netzpolitik.org“-Verfahren wohl vor allem wegen der zu erwartenden Öffentlichkeit „heikel“ fand – das sollte uns vielleicht eher nicht beruhigen.

Der Kolumnenleser etwa wird, so er sich in der gar nicht so ungewöhnlichen Lage wiederfindet, Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens zu sein – vielleicht, weil sich ein dünnhäutiger Bürgermeister durch einen Online-Kommentar oder einen Blog-Inhalt beleidigt fühlte – leider nicht die gesamte Medienöffentlichkeit mobilisieren können, die dann den zuständigen Staatsanwalt zum Teufel jagt. Es wäre also kein „heikles“ Verfahren.

Außerdem misslich: Otto-Normal-Beschuldigter bekommt es nicht mit dem Generalbundesanwalt, sondern mit der Polizei zu tun, die faktisch das Ermittlungsverfahren mehr oder weniger führt. Auch sehr gute Polizisten sind einerseits in der Regel sehr schlechte Juristen und andererseits Menschen. Beides zusammen führt oftmals dazu, dass strafrechtliche Vorwürfe rechtlich überdramatisiert werden. Der menschliche Aspekt manifestiert sich gern in einer Art „Jagdinstinkt“, der dazu führt, dass der Ermittler am Ende einen Schuldigen dingfest machen will (und dabei vergisst, die einmal entworfene Tathypothese kritisch zu hinterfragen und entlastende Gesichtspunkte zu beachten). Was macht man denn eigentlich, wenn’s einen mal selbst trifft?

Den wichtigsten Hinweis möchte ich mit folgender Übung geben: Nehmen Sie ein weißes Blatt Papier und schreiben sie darauf den Satz „wer nichts zu verbergen hat, muss die Wahrheit nicht fürchten!“. Jetzt nehmen sie den dicksten roten Filzstift, den sie im Haushalt haben, streichen den soeben niedergeschriebenen Satz damit durch und schreiben ebenfalls in Rot das Wort „Quatsch!“ daneben. Den Zettel hängen sie nun an ihren Kühlschrank. Übung zuende.

Niemand muss einer „Vorladung“ der Polizei Folge leisten. Kein Beschuldigter muss irgendwelche Angaben zu einem vorgeworfenen Sachverhalt machen. Niemand wird „mit aufs Revier genommen“, weil er von seinem Schweigerecht Gebrauch macht; auch dann nicht, wenn Kommissar Borowski das natürlich tun würde. Selbst das hemmungslose Anlügen von Polizisten ist in diesem Zusammenhang alles –aber mit Sicherheit nicht verboten. Ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten nicht nur Schwerverbrecher. Denken sie nicht nur an Beckedahl. Denken Sie auch an die Filesharing-Aktivitäten ihres zwölfjährigen Sohnes, die sie halb erahnen und halb verdrängen: diese sind nach § 106 Abs. 1 UrhG strafbar, und ab einem gewissen Umfang besteht durchaus das Risiko, dass es zu Ermittlungsverfahren und sogar zu einer Durchsuchung Ihrer Wohnung und Ihres Autos kommt. Und denken Sie auch daran, was man in ihrem Privatleben noch so alles finden kann! Wenn Sie nicht zufällig ein deutschlandweit bekannter Netzpolitik.org-Redakteur sind, wird niemand in den Hungerstreik treten, nur weil einen Staatsanwalt der Ermittlungseifer gepackt hat.

Wir leben zum Glück nicht in einem Polizeistaat. Allerdings in einem, in dem Polizeigewerkschafter in Endlosschleife die Vorratsdatenspeicherung anbeten und Innenpolitiker vom „Supergrundrecht Sicherheit“ fabulieren. Die eigenen Rechte zu kennen und von ihnen Gebrauch zu machen, auch das lehrt die Affäre „Netzpolitik.org“, wird in Zukunft sicher nicht unwichtiger.

Rechtsanwalt Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht in der Kanzlei Dirks und Diercks mit Sitz in Hamburg und Kiel.