SkyDrive, Google Drive, iCloud und Co: Die beliebtesten Cloud-Dienste im Überblick

Geschrieben von Heiko Bichel
03.07.2013
14:13 Uhr

Der Begriff „Cloud“ („Wolke“) hat für Computer-, Smartphone- und Tablet-Benutzer eine immense Bedeutung bekommen. Jeder kann mittlerweile auf seine Filme, Musik oder Fotos auf den Servern eines bestimmten Cloud-Anbieters zugreifen. Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die wir in unserem Überblick näher beleuchten.

(Bild: iStockphoto)Alles in der Wolke: Was früher auf die Festplatte wanderte, landet heute in der großen Cloud
Dropbox, der Klassiker unter den Online-Storage-Diensten.
Google hat es Dropbox nachgemacht und bietet ebenfalls eine lokale Synchronisation an.
Ein deutsches Angebot, in Deutschland gehostet und so (hoffentlich) vor dem Patriot Act sicher: HiDrive von Strato.
Eher etwas für Mac-Nutzer ist Apples Cloud-Dienst iCloud.
SkyDrive gibt es außer für Windows 8 auch für alle anderen gängigen Plattformen
Ganz im Stil von Windows 8 präsentiert sich der Dateien-Browser von SkyDrive.
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Ein Service wie GMail, Outlook.com oder Apples iCloud ermöglicht zudem die automatische Synchronisierung von Kontakten, Kalendern, E-Mails, Lesezeichen und einigem mehr. Anbieter wie Dropbox wiederum bieten Speicherplatz für beliebige Dateien. Der Nutzer kann diese mit anderen teilen – zum Beispiel über Einladungen zum eigenen Dropbox-Ordner.

Urheberrecht beachten

Eine wichtige Frage, die sich im Zusammenhang mit den beliebten Cloud-Services stellt, ist die nach der Datensicherheit. Der Dienstbenutzer speichert seine Daten schließlich auf fremden Servern. Auch urheberrechtliche Bedenken spielen eine Rolle. Was zum Beispiel kann passieren, wenn ich eine urheberrechtlich geschützte MP3-Datei in meinem Dropbox-Ordner speichere und einen Freund zu diesem Ordner einlade, damit er diese Datei nutzen kann? Klar ist, dass die Verantwortung beim Anwender liegt. So heißt es in den Endnutzerlizenzbestimmungen des Dropbox-Dienstes unter anderem: „Dateien und anderer Inhalt des Services sind gegebenenfalls urheberrechtlich geschützt. Bitte unterlassen Sie das Kopieren, Hochladen, Herunterladen oder Freigeben von Dateien, wenn Sie dazu nicht befugt sind. Nicht Dropbox, sondern Sie selbst sind für Material, das Sie kopieren, freigeben, hochladen, herunterladen oder in sonstiger Weise im Rahmen der Services verwenden, verantwortlich und haftbar.“ Klar ist aber auch, dass eine großer Unterschied darin besteht, ein Musikalbum mit einigen wenigen Freunden via Dropbox zu teilen oder einen für jedermann zugänglich Link zu einem in Ihrer Dropbox gespeicherten Musikalbum in einem Internetforum zu veröffentlichen. Letzteres ist mit einer neuen Dropbox-Funktion nämlich ebenfalls möglich. Wenn  das Urheberrecht dieses Albums nicht bei Ihnen selbst liegt, ist dies aber in jedem Fall illegal.

Linktipp – Spanien weitet Urheberrecht auf Hyperlinks aus

Übrigens greift Dropbox durchaus radikal ein, wenn dem Unternehmen Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Und das auch nicht unbedingt nur vor dem Hintergrund deutscher Rechtsprechung. So hat der Journalist Mario Sixtus berichtet, dass eine von ihm bei Dropbox hinterlegte PDF-Datei gesperrt wurde. Diese beinhaltete Vorwürfe gegen eine Person bezüglich des Verfälschens von Wikipedia-Artikeln. Auf Antrag dieser Person wurde die entsprechende Datei von Dropbox gesperrt. Der Grund: Sie verstieße gegen das Urheberrecht, da besagte Person dort mehrfach wörtlich zitiert würde.

Dropbox, der Klassiker unter den Online-Storage-Diensten.

Die Sperrung durch Dropbox erfolgte auf Grundlage des DMCA (Digital Millennium Copyright Act), der ausschließlich auf US-amerikanischem Urheberrecht basiert. Ob dies hier theoretisch überhaupt angewendet werden durfte, wurde nicht weiter hinterfragt.

Datenschutz ist Ländersache

Worin das nächste Problem deutlich wird: Kunden eines Cloud-Services müssen dessen Nutzungsbedingungen akzeptieren. Diese basieren in der Regel auf den Gesetzgebungen des jeweiligen Landes, in dem der Service ansässig ist. Welche rechtlichen Auswirkungen das im Ernstfall haben könnte, bleibt in der Regel unklar.

Auch in Sachen Datenschutz und -sicherheit müssen sich Cloud-Benutzer mehr oder weniger ungeprüft auf die Aussagen der Anbieter zu Verschlüsselungsmechanismen und Privatsphäre verlassen. Ob eine Datei in der Cloud beispielsweise nach dem Löschen durch den Besitzer auch wirklich nicht mehr durch den Provider nachträglich wiederhergestellt werden kann oder durch diesen einsehbar bleibt, kann im Endeffekt kaum kontrolliert werden.

 

Bewegung im Cloud-Markt

Cloud-Dienste wie Dropbox und iCloud bieten dem Benutzer immense Vorteile. Im besten Fall muss dieser sich keine Gedanken mehr darum machen, auf welchem seiner Endgeräte sich nun gerade welches Dokument befindet. Denn alle wichtigen Dokumente und Dateien befinden sich generell in der Wolke und können von dort jederzeit und von überall abgerufen werden.

Ganz im Stil von Windows 8 präsentiert sich der Dateien-Browser von SkyDrive.

Jeder PC- Android oder Mac-Anwender kann Daten bei Microsoft, Dropbox, Google, Apple und anderen Anbietern online in einer „Cloud“ speichern, diese Daten für andere freigeben, sie automatisch synchronisieren und vieles mehr. Wir haben die wichtigsten Angebote getestet, hinterfragen den Datenschutz und geben Tipps zu einzelnen Diensten. Was kann passieren, wenn ich eine urheberrechtlich geschützte MP3-Datei in meinem Dropbox-Ordner speichere und einen Freund zu diesem Ordner einlade, damit er diese Datei nutzen kann?

Dropbox ist der wohl bekannteste Cloud-Service und bezieht sich in Sachen Urheberrecht auf den Digital Millenium Copyright Act. Der beruht auf dem US-amerikanischen Urheberrecht.

Wir vergleichen im Folgenden sechs Cloud-Angebote in Sachen, Handhabung, Funktionsumfang und Datensicherheit. Apples iCloud nimmt als siebtes Angebot eine Sonderstellung ein, da der Service tief in Apples Mac OS X und iOS integriert ist. Zudem liegt der Fokus der iCloud eher auf der automatischen Synchronisation von Anwenderdaten wie Kontakten, E-Mails, Kalendern und Musik als auf dem Anbieten reinen Speicherplatzes als virtuelles Laufwerk in der Wolke.

Funktionsumfang

Zum angebotenen Funktionsumfang eines Cloud-Services gehört zunächst die Menge an kostenlos zur Verfügung gestelltem Speicherplatz. Die bekannte Dropbox ist hier mit 2 GB nicht gerade großzügig. Allerdings können durch Einladungen an Freunde, den Service ebenfalls zu nutzen, insgesamt bis zu 18 GB Gratisspeicher angehäuft werden. Am einfachsten erfolgen Einladungen über www.dropbox.com/referrals. Tritt ein Anwender aufgrund einer verschickten Einladung dem Service neu bei, erhalten sowohl er als auch der Versender der Einladung jeweils 500 MB zusätzlichen Gratis-Speicherplatz.

Internetgigant Google, der mit dem Dropbox-Konkurrenten Google Drive an den Markt gegangen ist, zeigt sich in Sachen Speichervolumen etwas großzügiger: Wer sich kostenlos anmeldet, erhält pauschal 5 GB Platz. Ein kostenloses Erweitern des Speicherplatzes durch das Werben weiterer Anwender ist nicht vorgesehen.

Analog zu Google locken auch Strato und das US-amerikanische Unternehmen SugarSync mit jeweils 5 GB kostenloser Speicherkapazität. SugarSync erlaubt es seinen Benutzern sogar, insgesamt bis zu 32 GB Gratisspeicher durch das Anwerben von Neukunden zu sammeln.

Besonders üppigen Gratis-Speicherplatz verteilt die Telekom-Cloud: Jeder Benutzer erhält 25 GB. Ein mögliches Upgrade des Speicherplatzes ist allerdings relativ kompliziert. Wer sich durch die Einstellungen der Telekom Cloud klickt, findet schließlich die Option, eine Premium-E-Mail-Funktion zu abonnieren. Diese kostet 4,95 pro Monat und bringt gleichzeitig 25 GB zusätzlichen Cloud-Speicher ein.

Glück hat, wer bereits seit Längerem ein Microsoft-SkyDrive-Konto besitzt. Denn Bestandskunden konnten sich früher noch üppige 25 GB Gratisspeicher sichern. Wer sich neu anmeldet, erhält dagegen nur noch 7 GB.

Cloud-Dienste im Vergleich

Sofort nach der Anmeldung bietet Dropbox sehr gute Funktionalitäten zum Teilen von Inhalten. Wenn Sie einen Ordner für andere Dropbox-Benutzer freigeben, lassen sich darin gespeicherte Dateien gemeinsam bearbeiten. Eine Beschränkung hinsichtlich der Dateiformate existiert nicht. Es lassen sich sogar sehr einfach Download-Links für Dateien aus der Dropbox an Internetnutzer verschicken, die nicht bei Dropbox registriert sind.

Die Dropbox-App für iOS oder Android ermöglicht den mobilen Zugriff auf Inhalte und eignet sich auch sehr gut als Dateibetrachter, da zahlreiche Formate unterstützt werden. Zur Wiedergabe von Musikdateien in der Dropbox eignet sich die App ebenfalls. Auch Microsoft hat für sein SkyDrive entsprechende Apps im Angebot.

Das Google-Drive-Angebot hat das System der Dropbox kopiert und bindet sich als Ordner in den Datei-Explorer oder dem Finder bei Mac ein.

Ideal für Teamarbeit: Verzeichnisse teilen

Große Vorteile von Google Drive liegen in den Möglichkeiten zur Teamarbeit. Die Web-Apps des Google-Docs-Angebots wurden in Google Drive integriert, und viele verschiedene Dateiformate können im Browser anzeigt werden. Google-Drive-Inhalte lassen sich allerdings nur gemeinsam mit Bekannten bearbeiten, die ebenfalls einen Google-Account besitzen.

Google hat es Dropbox nachgemacht und bietet ebenfalls eine lokale Synchronisation an.

Die Möglichkeiten zum Bearbeiten von Dokumenten im Browser bietet auch Microsoft SkyDrive. Anwender der Online-Festplatte erhalten Zugriff auf die Online-Versionen der Microsoft-Office-Apps und können Dateien erstellen, bearbeiten und freigeben. Im Gegensatz zu Google Drive lassen sich auch öffentliche Links erstellen.

SkyDrive gibt es außer für Windows 8 auch für alle anderen gängigen Plattformen

Diese Möglichkeit bietet auch SugarSync. Internetbenutzer müssen nicht beim dem Dienst registriert sein, um für sie freigegebene Dateien herunterladen zu können. Im Gegensatz zu Microsoft und Google werden aber keine Web-Apps für den Office-Bereich angeboten.

Die Vorteile SugarSyncs liegen dafür im Backup-Bereich: Beliebige Ordner lassen sich synchronisieren. Für unterschiedliche Ordner können auch unterschiedliche Synchronisationsmechanismen festgelegt werden.

Die Online-Festplatte HiDrive des deutschen Unternehmens Strato dagegen legt den Schwerpunkt auf umfangreiche Sharing-Funktionen. So lassen sich Downloads von Dateien zum Beispiel mit Passwort schützen – allerdings nicht in der kostenlosen Account-Variante – und mehrere Benutzer anlegen. Der Zugriff auf das Strato HiDrive kann per Browser, iOS- oder Mac-App erfolgen.

Die Telekom-Cloud stellt ebenfalls umfangreiche Sharing-Funktionalitäten bereit. Allerdings lassen sich Dokumente im Browser weder öffnen und anzeigen noch bearbeiten. Gespeicherte Musik und Filme können jedoch wiedergegeben werden.

Insgesamt ist der Zusatz „Mediencenter“ für die Telekom Cloud Programm: Das Angebot wurde auf das Speichern von Musik, Fotos & Co., weniger auf das kollaborative Arbeiten an Dokumenten ausgelegt. Die iOS-App der Telekom überzeugt mit netter Integration der iPhone-Kamera. Dadurch lassen sich Schnappschüsse direkt in die pinkfarbene Wolke laden.

Wie sicher sind die Cloud-Dienste?

Die Themen Datenschutz und -sicherheit in der Cloud füllen ganze Bücher und können unabhängig von den eigenen Angaben der Anbieter kaum nachgeprüft werden. Das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) hat allerdings verifiziert, dass Dropbox beispielsweise Daten nach dem Hochladen zwar verschlüsselt, die entsprechenden Schlüssel allerdings selbst verwaltet und Daten so theoretisch jederzeit einsehen könnte. Daher wird den Dropbox-Kunden empfohlen, Dateien vor dem Upload selbst zu verschlüsseln. Bei der Datenübertragung zwischen den PC-Programmen und den Dropbox-Servern werden Daten allerdings mit einer 256-Bit-SSL-Verschlüsslung versehen.
 

Deutscher Provider als Alternative

Neben Problemen mit der Verschlüsselung von Dateien wirft ein in den USA ansässiges Unternehmen wie Dropbox für deutsche Kunden aber auch Fragen in Sachen Schutz von Personendaten auf. So gibt das Unternehmen an, mit den US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten, wenn ein entsprechender Verbrechensverdacht vorliegt. Dazu würden auch entschlüsselte Dateien und die personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt. Dies könnte gegebenenfalls vor dem Hintergrund möglicher Urheberrechtsverletzungen durch den Upload geschützter Musik und Filme durch Anwender relevant werden.

Auch Apple und andere Unternehmen haben sich verpflichtet, im Einklang mit dem US-amerikanischen Digital Millenium Copyright Act (DMCA) zu handeln. Microsoft und Apple räumen sich in den Nutzungsbedingungen die Möglichkeiten ein, Dateien zu sperren und zu löschen, wenn Urheberrechtsverletzungen vorliegen. In Apples Nutzungsbedingungen ist zudem ebenfalls ein Passus vorhanden, der die mögliche Kooperation mit Regierungsbehörden einräumt. In der iCloud gespeicherte Anwenderdateien entschlüsseln kann Apple auch.

Eher etwas für Mac-Nutzer ist Apples Cloud-Dienst iCloud.

Mit einem hierzulande ansässigen Unternehmen wie Strato haben Sie in dieser Beziehung natürlich die Nase vorn. Es werden nicht nur Möglichkeiten zur anwenderseitigen Verschlüsselung von Dateien angeboten. Auch richtet sich Strato natürlich nach deutschen Datenschutzbestimmungen, die ungleich rigider als US-amerikanische Gesetze sind.

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