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Google: Wer Gmail nutzt, hat keinen Anspruch auf Privatsphäre

Datenschutz? Nö, gibt es nicht bei Google. Zumindest nicht für Nutzer des E-Mail-Services Gmail. Wie der Internetriese im Zuge eines Gerichtsverfahrens verlauten ließ, hat der Absender nämlich kein Recht darauf, dass seine Nachrichten nicht von Google mitgelesen und ausgewertet werden.

Der Internetkonzern Google hat heute E-Mail-Skeptikern neuen Zündstoff geliefert. Im Zuge eines Gerichtsverfahrens, in dem Google sich gegen den Vorwurf, E-Mails illegal mitzulesen wehrt, haben die Vertreter des Konzerns argumentiert, dass Leute, die „freiwillig Daten an Dritte übergeben, keinen Anspruch auf die Privatheit dieser Informationen haben.“ Mit dieser Aussage beruft sich das Unternehmen auf ein Urteil aus dem Jahr 1979 in einem Prozess um die Weitergabe von Telefoninformationen. Laut Google muss jeder, der Nachrichten über einen E-Mail-Dienst übermittelt, erwarten, dass der Dienstleister diese Nachrichten auch liest. „Genau wie der Absender eines Briefes an einen Geschäftspartner davon ausgehen muss, dass die Sekretärin des Empfängers den Brief öffnet, dürfen Personen, die heutzutage Web-basierte E-Mail verwenden, sich nicht wundern, wenn ihre Kommunikation auf den Servern des Empfängers verarbeitet wird.“

Die E-Mails werden von Google hauptsächlich gescannt, um den Absender mit personalisierter Werbung berieseln zu können. Dass sich wirklich ein Google-Mitarbeiter hinsetzt, um sich an eurer privaten Kommunikation zu ergötzen ist daher eher unwahrscheinlich.  

Googles Aussagen sind natürlich Wasser auf den Mühlen der Verbraucherschutzorganisation. Consumer Watchdog’s Privacy Projekt warnt Anwender, denen Datenschutz wichtig ist, ausdrücklich vor der Verwendung von Gmail.

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