Ratgeber

Euer Recht als Käufer. Macht euch schlau!

Wer haftet, wenn das neue MacBook streikt? Wann wird repariert, wann ein Gerät ersetzt? Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Welche Rechte gelten beim Kauf im Ausland? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Verbraucherschutz.

Ein Albtraum für jeden Apple-User – ihr habt ein neues MacBook, einen Mac, ein iPhone, eine AirPort Express oder ein anderes Apple-Produkt gekauft und stellt nach dem Auspacken fest: Es streikt! Oder alles funktioniert zuerst, doch nach wenigen Wochen oder auch Monaten tritt ein Defekt auf. Während sich im ersten Fall die meisten sofort an den Verkäufer wenden, besteht im zweiten oft Unsicherheit. Wer ist der richtige Ansprechpartner? Der Händler oder der Hersteller? Wer zahlt die Reparatur? Greift die Garantie oder die Gewährleistung?

Gerade diese beiden Begriffe werden oft verwechselt. Im alltäglichen Sprachgebrauch ist das Wort „Garantie“ weit verbreitet für das Recht, Hilfe in den beschriebenen Fällen zu bekommen. Dabei ist es die Gewährleistung, die gesetzlich regelt, welche Rechte Käufer haben, wenn ein Produkt nicht wie versprochen funktioniert.

Sie gilt 24 Monate. Auf eine Garantie hingegen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch – sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er könnte auch darauf verzichten. Eine Garantie ist daher ein Mehrwert gegenüber den rechtlichen Ansprüchen. Ihre Länge variiert. Nicht selten ist ein kürzerer Zeitraum kostenlos inbegriffen und eine Verlängerung gegen Gebühr möglich.

So auch bei Apple. Dort gibt es eine einjährige beschränkte Hardwaregarantie. Diese lässt sich mit dem sogenannten AppleCare Protection Plan für Macs und Apple-Displays auf drei Jahre verlängern und ausweiten. Für iPhone, iPad und Apple TV beträgt der Zeitraum zwei Jahre.

Gesetzlicher Käuferschutz

Das gesetzlich verbriefte Recht der Gewährleistung erstreckt sich immer über 24 Monate – aber nur für Privatpersonen. Gewerbliche Käufer können eine kürzere Frist von zwölf Monaten mit dem Verkäufer vereinbaren. Achtung: Als gewerblich können auch Personen zählen, die einen Blog betreiben und über Werbeeinbindungen Geld einnehmen! Ansprechpartner für die Gewährleistung ist immer der Händler oder Webshop, der Ihnen das Produkt verkauft hat.

Der für Privatpersonen vermeintlich zweijährige Schutz hat allerdings einen Haken: Nur in den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer im Schadensfall nachweisen, dass der entsprechende Fehler erst nach dem Kauf aufgetreten ist und der Anspruch damit unwirksam wird. Die restliche Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist ist es Sache des Käufers zu belegen, dass jenes Problem schon ab dem Kaufdatum bestanden hat.

Beide Nachweise sind nicht leicht zu erbringen, sodass es in der Praxis so abläuft, dass Hersteller oder Händler einen Mangel im ersten Halbjahr ungefragt beseitigen. In der Zeit danach hängt es von der Kulanz des Verkäufers ab, ob er einen Nachweis fordert oder den Fehler ebenfalls umgehend abstellt. Fordert der Verkäufer nach sechs Monaten einen Beweis, den ihr nicht erbringen könnt, steht ihr im Regen und müsst den Schaden auf eigene Kosten beheben. In diesem Fall solltet ihr beim Hersteller versuchen, Garantieansprüche geltend zu machen. Je nach Mangel übernimmt dieser dann die Reparaturkosten.

Zwei Reparaturversuche möglich

Ist jedoch der Händler in der Pflicht und muss einen Mangel abstellen, darf er zweimal versuchen, diesen zu beseitigen. Schafft er das nicht, müsst ihr keinen dritten Versuch akzeptieren. Ihr könnt den Austausch gegen ein anderes Gerät verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Bedenkt jedoch: Der Austausch gegen ein Neugerät ist nur bei einem sogenannten Gattungskauf möglich, also wenn es sich nicht um ein Einzelstück (Fachbezeichnung „Stückkauf“) handelt.

Die angesprochenen zwei Reparaturversuche hat ein Händler übrigens nur dann, wenn er die Reparatur auch wirklich versucht. Erhaltet ihr bereits beim ersten Kontakt ein Austauschgerät, das sich ebenfalls als defekt erweist, könnt ihr umgehend vom Kauf zurücktreten. Gut zu wissen: Der Händler darf euch auch ein gebrauchtes Austauschgerät übergeben. Dieses muss nicht neu sein.

Auch wenn ihr die Reparaturkosten nicht tragen müsst, können dennoch Ausgaben auf euch zukommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ihr das Gerät zu einem Versender schicken müsst. Die Portokosten müsst ihr laut Gesetz selbst tragen. Das war bis vor Kurzem noch anders. Da mussten Händler Kosten bis zu 40 Euro übernehmen. Nur für Mehrkosten darüber hinaus war der Käufer zuständig. Manche Händler führen diese Praxis auch heute noch freiwillig weiter, um die Kundenzufriedenheit zu steigern. Einen Anspruch habt ihr darauf aber nicht.

Nicht nur Fehler sind ein Mangel

Wann ist ein Fehler ein Mangel, den die Gewährleistungspflicht abdeckt? Die EU-Verbraucherschutzgesetze geben dazu an, dass das gekaufte Produkt einwandfrei funktionieren muss. Ist beispielsweise der Bildschirm zu dunkel, reagiert das iPad-Display nicht, wie es soll, oder wirft das DVD- Laufwerk Scheiben immer wieder ungefragt aus, muss der Verkäufer abhelfen.

Die Hardware muss aber gar nicht defekt sein, damit der Gewährleistungsfall eintritt. Es reicht schon, wenn eine versprochene Leistung nicht eingehalten wird. Auch dann habt ihr das Recht, Ausbesserung zu fordern. Gemeint ist hier etwa, dass weniger Speicher als zugesagt verbaut ist, dass ein optisches Laufwerk nicht die in der Beschreibung beschriebenen Formate unterstützt oder der Bildschirm nicht die Auflösung anzeigen kann, die der Hersteller, eine Anzeige oder eine Webseite versprochen hat.

Widerruf und Rückgabe

Was aber, wenn ein neu gekauftes Gerät gar keinen Fehler hat und ihr es nicht behalten möchtet? Dann nutzt ihr euer Widerrufsrecht und gebt es einfach zurück. Diese Möglichkeit besteht, sofern ihr das Produkt übers Internet, am Telefon oder aus dem Katalog bestellt sowie an der Haustür gekauft habt. Dazu habt ihr ab dem Moment, in dem ihr das Gerät in den Händen haltet, 14 Tage lang Zeit. Gründe müsst ihr für den Widerruf nicht angeben und auch das Porto fürs Zurücksenden nicht bezahlen.

Für Käufe in einem Geschäft habt ihr dieses Recht nicht. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass ihr das Produkt privat und nicht für einen betrieblichen Zweck gekauft habt. Weiterhin gibt es das Rücktrittsrecht. Dieses erlaubt euch, vom Kauf zurückzutreten und eventuell gezahltes Geld zurückzufordern, sollte ein Versandhändler eine bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen liefern.

Schutz bei Auslandskäufen

Für Käufe im Ausland besteht ebenfalls ein gewisser Schutz, zumindest dann, wenn der Versandhändler seinen Sitz in der Europäischen Union (EU) hat. Dann gilt im Prinzip das zuvor Beschriebene in gleichem Maße, jedoch mit einem wichtigen Unterschied: Das Widerrufsrecht ist auf sieben Tage beschränkt und somit nur halb so lang. Aber auch hier gilt: Die Zeit beginnt erst zu laufen, wenn ihr das Gerät in die Hand bekommt. Kauft ihr Hardware außerhalb der EU, seid ihr im Problemfall auf die Ehrlichkeit und Kulanz des Versandhändlers angewiesen. Der Arm der EU-Gesetze reicht nicht über deren Grenzen hinaus.

Apples Garantiebedingungen

Da ein Hersteller eine Garantie immer freiwillig gibt, unterscheidet sich der Umfang teilweise deutlich. Was eine Garantie abdeckt, verbirgt sich in den Garantiebedingungen. Nicht selten trefft ihr dort auf lange Textwüsten mit viel Kleingedrucktem und jeder Menge Juristensprech. Wir haben Apples Garantiebedingungen für euch analysiert und beschreiben hier die wichtigsten Punkte. Bedenkt jedoch, dass dies nur eine Hilfestellung und keine umfassende Rechtsberatung sein kann. Im Zweifelsfall gilt Apples Originaldokument.

Apple gibt für alle Produkte eine beschränkte Hardwaregarantie von einem Jahr. Diese erweitern teilweise Sonderbestimmungen für einzelne Produkte. Apples Garantie gilt nur für Apple-Produkte. Kauft ihr bei Apple Produkte von Drittherstellern, gilt die Garantie des jeweiligen Herstellers. Das gilt auch dann, wenn solch ein Produkt im selben Karton mit einem Apple-Produkt ausgeliefert wird.

Die Garantie gilt für die normale Nutzung, die für ein entsprechendes Gerät typisch ist. So zählt zur normalen Benutzung beispielsweise, dass ihr einen Mac dort einsetzt, wo er sicher steht, keinen Extremtemperaturen oder auch übermäßig hoher oder niedriger Luftfeuchtigkeit ausgesetzt ist. Ein normaler Ort wäre ein Büro oder Vergleichbares. Sollten im Rahmen der Garantie ein oder mehrere Ersatzteile ausgetauscht werden, gilt auch dafür die bestehende Garantie – für Ersatzteile mindestens 90 Tage, auch für den Fall, dass die Gerätegarantie keine drei Monate mehr gelten sollte. Läuft die Garantie für das Gerät länger, gilt dieser Zeitraum auch für die ausgetauschten Teile.

Ausnahme: Software

Nicht von der Garantie erfasst ist Software inklusive des Betriebssystems. Auch Verbrauchsmaterialien wie Batterien und anderes schließt Apple genauso aus wie normalen Verschleiß, Kratzer, Dellen und andere Beschädigungen, die die Funktionalität nicht beeinflussen. Zudem dürft ihr ein Gerät nicht missbräuchlich verwenden, also etwa für einen anderen Zweck einsetzen, als es gedacht ist.

Schäden, die durch selbst ausgeführte Upgrades entstehen, bringen die Garantie ebenso zum Erlöschen wie Veränderungen am Gerät, die ohne Apples schriftliche Erlaubnis erfolgen und die Funktionalität oder Tauglichkeit einschränken. Von der Garantie in Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen sind nicht selten auch im Ausland gekaufte Geräte.

Rechnungen immer aufbewahren

Seid ihr euch nicht mehr sicher, ob für Ihr Gerät noch eine Garantie besteht? Dann hilft ein Blick auf das Datum der Kaufquittung oder Rechnung. Nicht nur deshalb solltet ihr die Quittung sorgfältig aufbewahren. Ohne sie könnt ihr euren Anspruch nicht geltend machen. Hilfreich ist auch, die Originalverpackung nicht wegzuwerfen. Darin versendet ihr ein defektes Gerät am sichersten.

Die Restdauer Ihrer Apple-Garantie könnt ihr online überprüfen. Auf einer Support-Webseite get ihr dazu eure Seriennummer ein. Anschließend identifiziert ihr euch mit Ihrer Apple-ID. Nach kurzer Überprüfung teilt der Server euch euren aktuellen Stand mit. Die Seriennummer findet ihr entweder direkt auf Ihrem Gerät oder bei einem Mac oder MacBook im Apfelmenü hinter dem Eintrag „Über diesen Mac > Weitere Informationen“.

Die Seriennummer von iPhone, iPad und iPod findet ihr beispielsweise in iTunes. Schließt das Gerät an, startet das Programm, und aktiviert das iOS-Gerät mit einem Mausklick. Die Nummer lest ihr daraufhin im oberen Fensterbereich unter dem Reiter „Übersicht“ ab.

Abgeben oder einschicken

Bevor ihr Apple oder einer autorisierten Werkstatt euren Mac im Garantiefall übergebt, solltet ihr stets ein komplettes Backup aller Daten machen. Denn diese könnten beim Reparaturversuch verloren gehen. Zudem könnte Apple euch ein Austauschgerät geben, auf dem ihr eure Daten nicht wiederfindet. Das defekte Gerät wird Apple respektive die Werkstatt reparieren, austauschen oder euch das Geld erstatten. Könnt ihr das Gerät nicht in einem Geschäft vor Ort abgeben, sondern müsst dieses einsenden, ist die Sachlage für die Kostenübernahme nicht eindeutig. Denn Apple äußert sich dazu leider nicht.

Laut seiner beschränkten Hardwaregarantie übernimmt Apple die Kosten der Rücksendung und stellt gegebenenfalls eine passende Verpackung zur Verfügung. Liest man jedoch die Infoseiten des Supports, ist nur die Garantieleistung gratis. Kosten für das Abgeben im Store oder das Einsenden trägt laut dieser Webseite der Kunde. Leider äußert sich auch Apples PR-Agentur nicht eindeutig zu dieser Frage. Sollte es möglich sein, einen Fehler selbst zu reparieren, ist dies nach Absprache mit Apple und unter Einhaltung entsprechend gemachter Vorgaben gestattet. Eure Arbeitszeit bezahlt Apple jedoch nicht.

Aufrüsten kann Folgen haben

Das Aufrüsten der Hardware hat nicht generell Einfluss auf die Garantie. Grundsätzlich sind im Handbuch eines Geräts beschriebene Aufrüstungsalternativen möglich, ohne die Garantie zu beeinflussen. Für mobile Macs sind das in der Regel das Aufrüsten des Arbeitsspeichers und der Austausch der Festplatte.

Eine Ausnahme macht hier das MacBook Air, das ihr nicht selbst erweitern dürft. Wichtig für den Austausch ist jedoch, dass die neu eingesetzte Hardware den Vorgaben von Apple entspricht. Bedenkt auch: Verursacht ihr bei der Aktion einen Fehler, geht der Garantieschutz verloren. Apple empfiehlt deshalb vorsorglich, solche Arbeiten immer nur von einem geschulten und von Apple zertifizierten Techniker durchführen zu lassen. Eine nicht dokumentierte Aufrüstung verletzt in der Regel die Garantiebestimmungen. Im Zweifelsfall solltet ihr vorher direkt beim Apple-Support anfragen.

Reinigung nur nach Vorschrift

Für die Reinigung gilt prinzipiell das zuvor Gesagte: Korrekt ausgeführte, im Handbuch dokumentierte Maßnahmen haben keinen negativen Einfluss auf den bestehenden Garantieschutz, anderes dagegen schon. Über die Reinigung der Gehäuse von innen schreibt Apple in denen uns vorliegenden Handbüchern nichts. Deshalb solltet ihr euch auf vorsichtiges Säubern der Teile und Bereiche beschränken, die ihr erreichen könnt, wenn ihr zum Beispiel die Festplatte oder den Arbeitsspeicher ersetzt. Dabei solltet ihr möglichst keine Teile berühren und stattdessen vorsichtig mit einem Handstaubsauger Verschmutzungen entfernen. Geht davon aus, dass die Garantie erlischt, wenn ihr beim Reinigen Schaden anrichtet.

Vermeidet unbedingt, Staub mit dem Mund wegzublasen. Dabei gelangt immer auch Feuchtigkeit aus dem Atem auf die empfindliche Elektronik. Diese verursacht Korrosion und kann aufwendige Spätschäden zur Folge haben.

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