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EU-Kommission brummt Google die bislang höchste Strafe auf

Für den heutigen Dienstag, den 27. Juni 2017, war ein Ergebnis der EU-Komission mit Spannung erwartet worden. Die Wettbewerbshüter aus Brüssel hatten in einer Angelegenheit gegen Google zu entscheiden. Das Ergebnis? Eine Rekord-Strafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro. Für die EU-Komission ist klar, das Unternehmen hat seine Marktmacht ausgenutzt.

Sie haben vielleicht schon mal bei Google nach Produkten gesucht. In den letzten Jahren werden Sie dan vermutlich vermehrt Ergebnisse von „Google Shopping“ ganz oben gefunden haben. Dieser Preisvergleich bei Google verschafft dem Unternehmen zum Teil Zusatzeinnahmen durch Affiliate-Provisionen. Doch zwei ganz andere Dinge störten die Kartellwächter aus Brüssel ganz besonders, so dass sie nun eine Rekordstrafe gegen den Suchmaschinenbetreiber aussprachen; Die Untersuchungen, die nun einen vorläufigen Abschluss fanden, waren im April 2015 gestartet worden.

Google nutzt Marktmacht aus

Für die EU-Komission ist klar: Google hat seine Vormachtstellung zu seinen eigenen Gunsten ausgenutzt. Statt auch Treffer von anderen Preissuchmaschinen weiter oben zu listen, kamen diese zum Teil erst deutlich weiter hinten im Index zum Vorschein. Als besonders belastend galt: Die Ergebnisse der größten deutschsprachigen Preissuchmaschinen fanden sich teilweise erst auf Seite 4 der Suchergebnisse des Alphabet-Tochterkonzerns. Auf diese Weise würden die Angebote anderer Anbieter natürlich benachteiligt. Die Klicks auf diese Angebote seien um bis zu 90 Prozent zurückgegangen. Die EU-Komission sieht es deshalb als gegeben an, dass Google andere Vergleichsdienste widerrechtlich herabgestuft habe.

Rekordstrafe durch Kartellwächter

Entsprechend wird das Unternehmen nun mit einer Kartell-Strafe in Rekordhöhe belegt. 2,42 Milliarden Euro muss Goole zahlen. Darüber hinaus soll das Verhalten binnen 90 Tagen abgestellt werden. Andernfalls droht man der Alphabet-Tochter mit Zwangsgeldern in Höhe von bis zu 5 Prozent der Tagesumsätze der Muttergesellschaft.

Google will Berufung prüfen

Das Unternehmen ließ derweil mitteilen, dass man die Entscheidung der EU-Kommission in allen Details überprüfen werde. Man stimme dem Urteil der Wettbewerbshüter nicht zu und werde einen Einspruch vor dem Europäischen Gerichtshof in Erwägung ziehen.

Rattenschwanz Schadenersatz

Ebenfalls nicht erfreut sein dürfte Google über einen möglichen Rattenschwanz dieser Entscheidung. Denn die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager teilte mit, dass benachteiligte Unternehmen über die eigentliche Kartellstrafe durch die Kommission hinaus, bei örtlichen Gerichten Schadenersatz einfordern dürften.

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