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Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab

[UPDATE: Nach der Abmahnung folgt nun die Anklage. Die Verbraucherzentrale zieht die Deutsche Telekom nun vor den Kadi.] Die Drosselung der Geschwindigkeit von Breitbandanschlüssen hat nun auch Verbraucherschützer auf den Plan gerufen. Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen mahnt den rosa Riesen nun wegen seinen Änderungen der DSL-Verträge ab. Laut der Organisation macht ein langsamer Internetzugang die zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich.

[Update 8.7.2013]

Ungemütlich wird es nun für die Telekom auch vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen lässt jetzt die Drosselungs-Pläne der Deutschen Telekom vor Gericht klären. Der rosa Riese hat zwar sein ursprüngliches Vorhaben, ab einem bestimmten Volumen übertragener Daten die Übertragungsgeschwindigkeit zu reduzieren, gelockert. Anstelle 384 kBit/s soll nun im geschwindigkeitsreduziertem Modus immerhin eine Übertragungsrate von 2 MBit/s möglich sein. Doch auch dagegen geht die Verbraucherschutzorganisation nun vor.

[News 6.5.2013]

Kritikpunkt der Verbraucherschützer ist die unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, wenn deren eigener Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s, also um bis zu 99,2 Prozent, gedrosselt wird. Diese Geschwindigkeit wäre bereits für den Aufruf von Internetseiten oder dem Versand von E-Mails zu langsam. Ein unterbrechungsfreies Betrachten von Internetvideos, Musikhören oder Telefonieren über das Netz ginge dann nicht mehr ohne Qualitätseinbußen.

Zudem weist die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite darauf hin, dass bereits bestehende Verträge nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden geändert werden dürfen. Außerdem würden andere Anbieter diese Begrenzung nicht planen. Zudem wäre ein Transfervolumen von 75 GB besonders in Haushalten mit mehreren Personen zu wenig.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun die Telekom mittels Abmahnung aufgefordert, die seit dem 2. Mai geltenden Klauseln aus den DSL-Verträgen zu streichen. Bis zum 16. Mai 2013 hat das Telekommunikationsunternehmen dafür Zeit. Andernfalls sollen über die Drosselung die Gerichte entscheiden.

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